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Werkstattrat
Der Werkstattrat der ATW setzt sich aus 8 Beschäftigten zusammen, die für 4 Jahre von den Mitarbeitern gewählt werden. Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten.
Der Werkstattrat hat Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte in verschiedenen Belangen. Diese Rechte sind in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
In den folgenden Angelegenheiten besteht ein Mitwirkungs- bzw. ein Mitbestimmungsrecht des Werkstattrates:
- Arbeitszeiten - Lohn - Urlaub - Fortbildungen
- Arbeitsplatzgestaltung - Arbeitssicherheit - Verpflegung
- Freizeitgestaltung & soziale Aktivitäten
Mitglieder des Werkstattrats der ATW:
Andreas Schüler (Gesamtwerkstattratsvorsitzender)
Dagmar Kohler
Barbara Liedtke
Dominik Knochel
Petra Lehner (Vorsitzende F7)
Burkhard Herrmann
Martin Vogel
Johannes Weiland (Vertrauensperson)
Andreas Bollmer (Vertrauensperson F7)